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Kaffeesteuer – Zoll auf Kaffee-Import

Hamburger Hafen mit Containerkränen als Silhouette vor Sonnenuntergang und Wolken über der Elbe

Rund eine Milliarde Euro nimmt Deutschland jährlich durch Abgaben auf röstkaffeehaltige Produkte ein. Diese beträchtlichen Einnahmen stammen aus zwei unterschiedlichen Quellen:

1. Zoll auf gerösteten Kaffee

Wussten Sie das? Auf importierten, bereits gerösteten Kaffee wird ein Einfuhrzoll erhoben, um die heimische Verarbeitungsindustrie zu schützen. Nur die Einfuhr von unbearbeitetem Rohkaffee aus allen Herkunftsländern ist zollfrei.

Für Röstkaffee und andere Kaffeeprodukte fallen dagegen Zölle zwischen 7,5 % und 9 % an – ein Instrument, das über Jahrhunderte erfolgreich den europäischen Kaffeemarkt abgesichert hat.

Erst 2007 wurde der europäische Importzoll von vormals 30 % auf gerösteten Kaffee für Äthiopien und andere Entwicklungsländer gestrichen. Damit erhielten diese Länder erstmals die Chance, die gesamte Wertschöpfungskette ihres Produktes im eigenen Land zu behalten.

Ein gelungenes Beispiel für sogenanntes Direct Fairtrade ist die Marke Solino – lesen Sie mehr dazu.

2. Kaffeesteuer in Deutschland

Auch der deutsche Staat profitiert: Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern, die nach wie vor eine Kaffeesteuer erheben. Beim innerdeutschen Verkauf werden zusätzlich

  • 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und
  • 4,78 Euro pro Kilogramm löslicher Kaffee
    fällig.
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